Schulpatenschaften in Uganda e.V.

Fragen und Antworten             

(Frequently Asked Questions, FAQ)

(Stand Juli 2017) 

Patenschaften für Schüler der Buhoma Community Primary School und High School:
Die Buhoma Community Primary School besteht aus den Klassen 1 – 7 und drei Kindergartenklassen (Baby Class, Nursery 1 und 2). Die Schule finanziert sich durch Spenden, Patenschaften und zahlende Eltern.
Patenschaften werden vermittelt für Waisen, Halbwaisen und Kindern aus besonders bedürftigen Familien.
Die Primary School Ausbildung in Uganda beinhaltet 7 Schuljahre, danach kann sich je nach Schulleistung eine Secondary School Ausbildung (High School) und eine Tertiary Education (College oder A-levels) anschließen.

Übernahme einer Schulpatenschaft:
Patenschaften können übernommen werden für Schüler von der Kindergartenklasse bis zur 7. Klasse Primary School und für die 1. bis 4. Klasse Secondary School ( = 8. bis 11. Klasse, Abschluß engl: O-levels, entspricht Mittlerer Reife). Für die dem Abitur entsprechenden A-levels muss ein Schulwechsel erfolgen, ebenso für eine Tertiary Education an einer Berufsschule. In der Regel werden Kinder aus den Kindergarten- und Grundschulklassen als Patenkinder aufgenommen und bis zum Ende ihrer Ausbildung begleitet.
Die Kinder sind meist zwischen 3 und 18 Jahre alt (in den weiterführenden Schulen und Colleges auch älter). Je nach Alter bei der Einschulung können in einer Klasse größere Altersunterschiede vorliegen.
Der Patenschaftsbeitrag liegt zurzeit bei 12 € im Monat für die Grundschüler und 20 € im Monat für die Secondary- und mindestens 30 € (Abitur), 32 € (College), bzw. nach Vereinbarung, für die Tertiary-Schüler. Dieser Betrag sollte für die Schulen monatlich überwiesen werden, am einfachsten in Form eines Dauerauftrages bei der Bank. Collegegebühren müssen für ein Semester im Voraus bezahlt werden, da sonst keine Aufnahme am College erfolgt. Der Patenschaftsbeitrag beinhaltet das Schulgeld (in dem auch die Mahlzeiten enthalten sind), das benötigte Schulmaterial und die Schuluniform. Jedes Kind erhält 2 Mahlzeiten am Tag (in der Regel morgens Porridge und mittags Kochbanane oder Reis mit Bohnen).
 

Betreuung und Auswahl der Patenkinder:
Die Patenkinder werden von einem Gremium, bestehend aus dem Schulleiter, einem Community-Mitglied und einem Elternbeirat, nach Bedürftigkeit ausgewählt. Viele der Kinder sind Waisen oder Halbwaisen. Oft sind die Kinder dann bei Verwandten oder Pflegefamilien untergebracht. Die weitere Betreuung vor Ort erfolgt durch Richard Magezi, der auch für die Koordination der Batwa-Pygmäen-Projekte durch die Kellermann-Foundation verantwortlich war. Richard wohnt mit seiner Familie in Buhoma, stammt selbst aus Buhoma und kennt die meisten Bewohner gut. In der Grundschule ist Schulleiter Victor Atuheire für die Patenkinder zuständig, in der High School Schulleiter Enock Tukamusherura.


Der Leiter des Krankenhauses, Dr. Scott Kellermann, ein Tropen- und Familienmediziner aus Kalifornien, hat mit seiner Frau Carol Entwicklungsprojekte für die in Bwindi ansässigen Batwa-Pygmäen durchgeführt. Durch den Ausschluss aus dem Nationalpark durch die Regierung (zum Schutz der Berggorillas) befanden sich die Pygmäen in einer entwurzelten, teilweise katastrophalen Situation mit Kindersterblichkeitsraten von bis zu 50% bei den unter 5jährigen Kindern. Durch die Hilfe der von den Kellermanns geführten Projekte, konnte eine deutliche Besserung der Situation erreicht werden. Da die Pygmäenkinder durch die bestehenden Projekte betreut sind, kostenfrei medizinisch versorgt und zur Schule geschickt werden, sind unter unseren Patenkindern keine Pygmäen. Informationen über Dr. Kellermann, die Projekte und das Krankenhaus finden sich unter www.batwaexperience.com, www.kellermannfoundation.org und www.bwindihospital.com. Dr. Scott und Carol Kellermann wurden 2014 vom Dalai Lama geehrt.

Mittelverwendung:
Die Patenschaftsbeiträge werden für den Schulbesuch der Kinder der Buhoma Community Primary School, der Buhoma Community High School und der Kihiihi High School verwendet. Die College-Ausbildungen erfolgen über Bwindi for College. Jedes Kind, das zur Schule geht, erhält 2 Mahlzeiten am Tag, Schulmaterial und eine Schuluniform. Von den Geldern werden auch die Lehrer bezahlt, Unterrichtsmaterialien angeschafft und die Gebäude instand gehalten. Der Neubau einiger Klassenräume wurde von zwei englischen Organisation finanziert, von denen eine unter der Leitung von Mrs. Joy Howell auch Patenschaften vermittelt. Eine weitere Organisation, die vor Ort aktiv ist, hat ihre Heimat in Tschechien. Es wird streng darauf geachtet, dass jedes Kind nur bei einer der Organisationen als Patenkind vermittelt wird.
Die Patenschaftsbeiträge werden möglichst kostengünstig an Richard Magezi weitergeleitet, der die Gebühren gegen Quittung bei der Schule bezahlt.
100% der Patenschaftsbeiträge kommen in Uganda an. Die Überweisungs- und Portokosten finanzieren wir über die Mitgliedsbeiträge des Vereins. Die Vereinseintragung ist am 6. Februar 2009 in Braunschweig erfolgt.

Warum eine Community (nicht-staatliche) Schule?
Theoretisch besteht Schulpflicht für die Grundschule in Uganda. Die Einschulungsrate in Uganda ist relativ hoch, jedoch verlassen viele Kinder die Schule wieder, noch während der Grundschulzeit. Offiziell ist die Grundschulausbildung an staatlichen Schulen für die ersten vier Kinder einer Familie kostenlos, daher die hohe Einschulungsrate. Die meisten Familien haben jedoch mehr als vier Kinder und leider ist die Qualität des Unterrichts an den staatlichen Schulen aufgrund der fehlenden Mittel schlecht. Es gibt kaum Unterrichtsmaterial und die Gebäude sind oft in sehr schlechtem Zustand. Die meisten Eltern können sich die benötigten Dinge wie Schreibutensilien, Schuluniformen, Gebühren für Schulaufsicht und Instandhaltungskosten der Schule nicht leisten. Denn diese Dinge müssen trotz der gebührenfreien Grundschule von den Eltern oder Pflegefamilien bezahlt werden. Waisenkinder, die in Pflegefamilien leben, zählen in der Regel nicht zu den ersten vier Kindern dieser Pflegefamilie und werden daher oft gar nicht zur Schule geschickt.
Es sind in den staatlichen Schulen in der Regel 70 - 100 Kinder in einer Klasse und viele Unterrichtsstunden fallen aus. Da die Ausbildung der Kinder an den meisten dieser Schulen eher schlecht ist, wird auch ungern darin investiert, vor allem von Familien, die kaum finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

Kontakt zum Patenkind:
Der Briefkontakt zum Patenkind ist ausdrücklich erwünscht. Es können auch Maxi-Briefe geschickt werden, die relativ zuverlässig ankommen. Größere Päckchen kommen auch an, können jedoch durchaus mal Wochen bis Monate brauchen. Bitte keine Süßigkeiten oder andere Lebensmittel schicken!
Ob ein Kind regelmäßig schreibt hängt vom Alter und der Persönlichkeit ab. Die Jüngeren malen oft lieber. Es ist vorgesehen, dass die Kinder mindestens 3mal im Jahr zum Schreiben motiviert werden. Manche schreiben dann sogar zwei Briefe auf einmal und malen mehrere Bilder. Garantieren können wir jedoch nicht, dass jedes Kind jedes Mal schreibt oder überhaupt schreibt.
Um Portokosten zu sparen werden die Briefe der Kinder gesammelt und gemeinsam verschickt, dadurch kann es vorkommen, dass die erhaltenen Briefe einige Wochen oder auch Monate alt sind.

Post an die Kinder:
Die Paten schicken die Post direkt an die im Informationsblatt (wird bei Patenschaftsübernahme zugeschickt) angegebene Adresse unter Angabe des Patenkindernamens. Die Post wird alle zwei Wochen vom Postamt in Kanungu abgeholt. Richard selbst, der Schulleiter oder eine beauftragte Person verteilt die Post an die Kinder. Wenn dabei Fotos gemacht werden, werden diese per Email oder neuerdings auch per Speicherkarte geschickt. Diese Fotos werden bei www.pixum.de hochgeladen und können nach Anmeldung dort von den Paten bestellt werden.
Die Briefe sollten in englischer Sprache verfasst sein. Auch die kleineren Kinder verstehen schon recht gut Englisch. Sollte ein Pate gar kein Englisch können, kann vielleicht jemand aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis helfen. Gibt es diesbezüglich niemanden, kann der Pate sich melden, es wird dann versucht, eine Übersetzungshilfe zu organisieren.
Die Kinder freuen sich sehr über Fotos und Postkarten aus Deutschland und auch über Kopien ihrer eigenen Fotos. Es brauchen keine langen Briefe geschrieben werden, die Kinder verstehen kürzere Briefe oft viel besser. Gerade bei den kleineren Kindern reicht eine bunte Postkarte mit einem Gruß.


Besuch in Bwindi:

Ein Besuch beim Patenkind ist nur nach Vorankündigung möglich. Er sollte nicht während der Schulferien stattfinden, da viele Kinder in dieser Zeit Verwandte besuchen und nicht vor Ort sind. Bwindi kann auch mit Reiseveranstaltern besucht werden, ein Besuch beim Patenkind muß vorher angekündigt werden. Gorillatrekking kostet für Touristen um 600 $ und beinhaltet ein Dschungeltrekking (es kann mehrere Stunden dauern bis zum Auffinden der Gorillas) mit Gorillabesuch von max. 1 Stunde, diese Festlegung ist allgemein gültig und dient dem Schutz der Gorillas. Ein privates Aufsuchen von Gorillas ist von der Uganda Wildlife Authority streng untersagt und wird mit Geldstrafe geahndet, da es zum einen nicht ganz ungefährlich sein kann (bei falschem Verhalten) und zum zweiten die Gorillas nervös macht, wenn über die gewohnten Besuchszeiten hinaus Touristen anwesend sind. Da Gorillas für menschliche Erkrankungen sehr anfällig sind, dürfen Personen mit Erkältungskrankheiten und jüngere Kinder nicht am Gorillatrekking teilnehmen (ab 15 Jahre).

Wer selbstorganisiert reisen möchte und dazu einen Fahrer bzw. Reiseleiter sucht, kann sich über uns oder auch selbst an Richards Sohn Bob Magezi wenden (www.ugandanatureviewtoursandtravel.com).


Spenden:
Zusätzliche Spenden sind jederzeit möglich und werden für Überweisungskosten, Anschaffungen der Schule oder die Bezahlung von Schulgebühren für Kinder, die noch keinen Paten haben, verwendet (freie Spenden) oder nach Rücksprache für bestimmte Projekte.


Kündigung einer Patenschaft:
Eine möglichst langfristige Unterstützung des Patenkindes ist wünschenswert und häufig mit einer emotionalen Bindung zwischen Pate und Kind verbunden. Dennoch ist eine Patenschaft eine freiwillige Spende und keine Verpflichtung. Eine Patenschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Diese ist dann nach kurzer schriftlicher Mitteilung an Bwindi Kids e.V. zum 1. des Folgemonats gültig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Patenbeiträge ist nicht möglich.

Beendingung einer Patenschaft durch Bwindi Kids:
Eine Patenschaft wird beendet, wenn ein Pate den dritten ausstehenden Monatsbeitrag nicht gezahlt hat. Bei Schädigung des Ansehens von Bwindi Kids, der Mitarbeiter oder der Schule, sowie bei Stiftung von Unfrieden oder Schädigung der Zusammenarbeit mit der Schule oder innerhalb der Bwindi Kids Patengemeinschaft behalten wir uns vor die Patenschaft zu beenden. Der Pate erhält über die Kündigung eine schriftliche Mitteilung (i.d.R. per Email).